Raketentests gegen den INF-Vertrag
Vertragsverletzung oder Vertragsverhinderung? – Teil II
von Otfried Nassauer
In Washington läuft die nächste Runde
im Kampf um die Zukunft der atomaren Abrüstung: Kritiker der
nuklearen Rüstungskontrolle haben vor einigen Jahren den
Vorwurf lanciert, Moskau verletze den INF-Vertrag. Das Abkommen
untersagt die Stationierung, Herstellung und das Testen
landgestützter Mittelstreckenwaffen mit Reichweiten zwischen
500 und 5.500 Kilometern. Die Obama-Administration hat diesen Vorwurf
nach langem Zögern übernommen und dem Streit damit
politisch auf eine neue Ebene gehoben. Eine Fortsetzung.
Etwas überraschend kam das schon. Im Juli 2014 hat die
US-Administration eine neue Front in den Debatten mit Moskau
eröffnet. In ihrem jährlichen Bericht über
die Einhaltung von Rüstungskontrollverträgen erhob
sie einen schweren Vorwurf: „Die USA stellen fest, dass die
Russische Föderation ihre Verpflichtungen aus dem INF-Vertrag,
keine bodengestützten Marschflugkörper mit
Reichweiten von 500-5.500 Kilometern zu besitzen, herzustellen oder zu
testen und kein Startgeräte für solche
Flugkörper zu produzieren oder zu besitzen,
verletzt.“ So steht es in ihrem aktuellen Jahresbericht der
US-Regierung über die Einhaltung von
Rüstungskontrollverträgen. Noch etwas
überraschender war etwas anderes: Die US-Regierung
präsentierte weder einen Beleg für ihre These, noch
gab sie konkrete Hinweise, worin die Vertragsverletzung bestehen soll.
Der Vorwurf war im Grundsatz nicht neu. Bereits seit einigen Jahren
erheben meist ungenannte Behörden-Mitarbeiter, Angestellte der
Geheimdienste und des US-Militärs sowie konservative
Analytiker den allgemeineren Vorwurf, Moskau verstoße gegen
den INF-Vertrag. (Vgl. Das Blättchen Heft 4/2014.) Wenn ein
solcher Anwurf aber aus der Administration kommt, so wiegt er politisch
deutlich schwerer. Eine solche Einschätzung wird im Regelfall
erst nach einer langwierigen Auswertung verfügbarer
Informationen und aufgrund einer abgestimmten Bewertung vorgenommen, an
der sich die Geheimdienste sowie das Verteidigungs- und
Außenministerium beteiligen. Inzwischen haben mehrere
US-Minister ihre Moskauer Kollegen auf das Thema angesprochen und
Barack Obama hat seinem russischen Amtskollegen Putin sogar einen Brief
zu diesem Thema geschrieben.
Worin sieht Washington den Verstoß, den es nicht genau
benennt? Die US-Regierung gibt nur einen Hinweis: Moskau
verstoße gegen das Verbot landgestützter
Marschflugkörper bzw. der zugehörigen
Startgeräte. Um ballistische Mittelstreckenraketen und deren
Startgeräte geht es also nicht. Die alten Vorwürfe
Konservativer, Russlands neue Raketen der Typen RS-24 und RS-26 seien
nicht vertragskonform, bestätigt die US-Regierung nicht.
Betrachtet man den Bereich der Marschflugkörper etwas genauer,
so lässt sich der Vorwurf im Ausschlussverfahren noch etwas
weiter eingrenzen. Das Augenmerk der konservativen Kritiker galt
zunächst dem bodengestützten
Marschflugkörper R-500 (bzw. 9M728). Als Startgerät
dafür dient in einer Zweitrolle ein modernes, dafür
modifiziertes Raketenwerferfahrzeug des Systems Iskander, in diesem
Fall als Iskander K bezeichnet. Das Iskander-System wird bei den
russischen Streitkräften schon seit einigen Jahren
eingeführt. Die Version mit ballistischen Kurzstrecken-Raketen
gilt offenbar als vertragskonform. Für die Testflüge
mit dem Marschflugkörper R-500, der mittlerweile auch
eingeführt wird, werden meist Reichweiten von 300-360
Kilometer berichtet. Das liegt innerhalb des durch den INF-Vertrag
Erlaubten. Anders lägen die Dinge nur, wenn Washington Belege
hätte, dass dieser Marschflugkörper deutlich weiter
fliegen kann als bislang getestet. Das aber hat Washington bislang
nicht behauptet. Zudem sagt die US-Regierung, sie verfüge seit
2008 über Informationen, die die Vertragstreue Russlands in
Zweifel ziehen. Getestet wurde der R-500 jedoch bereits 2007. Um diesen
Flugkörper geht es also eher auch nicht.
Das gleichen Entwicklungsinstitut, das den Flugkörper 9M728
entwickelt hat, soll jedoch noch einen zweites Projekt für
einen Flugkörper vorangetrieben haben, der mit dem
Iskander-System verschossen werden kann. Dafür wird
gelegentlich die Bezeichnung 9M729 verwendet. Allerdings sind zu diesem
Flugkörper bislang keine technischen Daten bekannt, obwohl er
die staatlichen Abnahmetests inzwischen bestanden haben soll.
Schließlich erwähnte die russische
Nachrichtenagentur RIA bereits 2010 in einer Grafik, die das
Iskander-System erläuterte, einen nicht namentlich
identifizierten Flugkörper mit einer Reichweite von 2.000
Kilometern, für den man diese Startrampen ebenfalls
künftig nutzen könne. Ob RIA sich auf den
Flugkörper 9M729 bezog, ist nicht bekannt. Wäre ein
solcher Flugkörper mittlerweile getestet oder produziert
worden, so könnte das der Anlass für die
Vorwürfe Washingtons sein.
Schließlich verdient eine weitere Möglichkeit
Aufmerksamkeit: Moskau könnte auch an einem
seegestützten Marschflugkörper arbeiten, der eine
größere Reichweite hat als der INF-Vertrag es
zulässt und nicht nur von See, sondern auch von Land
abgeschossen werden kann. Theoretisch ist das möglich.
Seegestützte und landgestützte
Marschflugkörper, die Landziele angreifen sollen,
sind einander technisch sehr ähnlich. Das weiß man
in den USA seit den 1980er Jahren sehr genau, als man selbst zwei
Versionen des Marschflugkörpers Tomahawk einführte.
Ein Flugkörper, der dafür infrage kommen
könnte, wird als 3M14S oder auch Klub S bezeichnet. Ihm wird
eine Reichweite von 2.500 Kilometern oder mehr nachgesagt und er
unterscheidet sich somit deutlich von der bereits eingeführten
Ursprungsvariante 3M14, die nur taktische Reichweiten abdeckt. Davon
gibt es bereits eine im Kaspischen Meer getestete Version für
Angriffe gegen Landziele von See aus.
Der INF-Vertrag erlaubt seegestützte Marschflugkörper
jedweder Reichweite. Das steht auf Wunsch Washingtons im Vertrag, da
die USA zu Zeiten der Verhandlungen über den Vertrag ein
Monopol bei solchen Flugkörpern besaßen und deswegen
einem Verbot seegestützter Marschflugkörper nicht
zustimmen wollten. Ein seegestützter Marschflugkörper
großer Reichweite allein würde also den Vorwurf
einer Vertragsverletzung nicht rechtfertigen.
Der INF-Vertrag enthält jedoch einen Hinweis, warum ein
seegestützter Marschflugkörper trotzdem einen
Verstoß gegen den Vertrag darstellen könnte. In
Paragraph 11 des Artikels VII heißt es, dass ein
Marschflugkörper dann nicht als verbotener
bodengestützter Marschflugkörper gilt,
“wenn für Testzwecken von einem ortsfesten
Startgerät abgeschossen wird, das ausschließlich
für Testzwecke genutzt wird und von einem Startgerät
für bodengestützte Marschflugkörper
unterschieden werden kann.“ Im Umkehrschluss: Würde
ein mobiles Startgerät, ein Startgerät, das nicht
klar von dem Startgerät eines bodengestützten
Marschflugkörpers unterscheidbar ist oder ein
Startgerät, das auch für bodengestützte
Marschflugkörper zum Einsatz kommt benutzt, so wäre
das eine Vertragsverletzung – zumal, wenn bei einem solchen
Test der Einsatz eines Marschflugkörpers gegen ein Landziel
erprobt würde.
Dass so argumentiert werden kann, demonstriert auch Moskau. Es warf den
USA vor, den INF-Vertrag verletzen zu wollen. Für die
künftigen landgestützten Raketenabwehrsysteme der USA
in Polen und Rumänien seien Startgeräte des Typs MK
41VLS vorgesehen. Aus diesem Startgerät wird auch die
seegestützte Version des Tomahawk-Maschflugkörpers
abgefeuert. Das sei nicht zulässig. Washington reagierte auf
den Vorwurf mit der Ankündigung, beide Versionen des
Startgerätes würden unterscheidbar sein.
Da die USA nicht präzise sagen, worin der russische
Verstoß gegen den INF-Vertrag konkret besteht, lässt
sich derzeit nicht endgültig beurteilen, ob der US-Vorwurf
berechtigt ist. Zudem ist unklar, ob er sich auf einen
originär landgestützten Marschflugkörper wie
z.B. den Flugkörper 9M729 oder auf die Kombination aus einen
seegestützten Marschflugkörper und einen
unzulässigen Startgerät bezieht. Die
zuständige leitende Mitarbeiterin im
US-Außenministerium, Rose Goettemoeller, spricht lediglich
von einem ungenannten landgestützten
Marschflugkörper(system), dessen Existenz Moskau bisher nicht
eingeräumt habe. Die erste der beiden Möglichkeiten
könnte die wahrscheinlichere sein, da die USA von einem System
sprechen, dessen Existenz Russland nicht offiziell zugebe.
Die Zukunft des INF-Vertrages
Die USA, Russland und dieanderen Nachfolgestaaten der UdSSR sind die
einzigen Staaten, die an den INF-Vertrag gebunden sind. Dieser hat eine
unbegrenzte Laufzeit, kann jedoch einseitig von beiden Parteien
aufgrund bedeutender nationaler Sicherheitsinteressen jederzeit
gekündigt werden. In beiden Ländern haben die
Raketenprogramme von Drittstaaten, die in dem Vierteljahrhundert seit
Unterzeichnung des Vertrages entwickelt wurden, zu Forderungen
geführt, den Vertrag entweder für weitere
Unterzeichner zu öffnen, also zu einem multilateralen Vertrag
zu machen, oder ihn zu kündigen. Als Moskau im UN-Kontext
einen Vorstoß zur Multilateralisierung des INF-Vertrages
machte, bekam es die Unterstützung der USA und Frankreichs,
aber keiner der relevanten Drittstaaten ging auf die Idee ein. Die
Alternative einer Aufkündigung steht also weiter im Raum.
Russlands INF-Gegner verweisen darauf, dass der INF-Vertrag Moskau
zwinge, sein gegen die USA gerichtetes und durch die
START-Verträge limitiertes nuklearstrategisches
Potential auch für regionale Abschreckungsszenarien
gegen Länder wie Pakistan, Indien, China oder den Iran
einzuplanen. Diese Sicht mündet seit Jahren gelegentlich in
die Forderung nach einer Kündigung des Vertrages. Die Gegner
des Vertrages in den USA lehnen dagegen meist die vertraglich
vereinbarte Rüstungskontrolle eher grundsätzlich ab.
Der INF-Vertrag ist für sie nur einer jener
Abrüstungsverträge, die die Freiheit des Handeln aus
einer Position der eigenen Stärke unnötig
beschränkt. Auch diese Position gibt es seit Jahren. In beiden
Vertragsstaaten überwog jedoch bislang immer das Interesse, am
INF-Vertrag festzuhalten. Dies galt bislang auch dann, wenn die
Vertragsgegner ihre Forderung nach Kündigung des Vertrages
wohlfeil als geeignete Gegenmaßnahme während
aktueller politischer Kontroversen zu Markte trugen.
Der INF-Vertrag bietet beiden Vertragsparteien ja auch Vorteile, deren
Verlust erhebliche Risiken aus Zeiten des Kalten Krieges wiederaufleben
lassen würde. Moskau kann ohne die Bedrohung durch
ballistische Mittelstreckenraketen hoher Zielgenauigkeit und kurzer
Vorwarnzeit recht sicher sein, dass Washington nur schwerlich mit
verlässlichen Enthauptungsschlagszenarien planen kann. Die USA
wissen, dass ein „zweites Kuba-Szenario“
für Moskau derzeit keine realistische Option ist und ein
nuklearer Konflikt in Europa nicht zwingend in das unmittelbare Risiko
eines globalen nuklearen Konfliktes mündet.
Die größte Gefahr für die Zukunft des
INF-Vertrages droht jedoch an ganz anderer Stelle. Es geht um
Grundlegendes. Vertraglich vereinbarte Rüstungskontrolle
gehört zu den vertrauens- und sicherheitsbildenden
Maßnahmen in der internationalen Politik. Das Interesse an
gegenseitiger Vertrauensbildung ist jedoch letzten Jahren deutlich
zurückgegangen. Zuerst im Westen, später auch in
Moskau. Die NATO-Staaten verzichteten auf die Ratifizierung des bereits
unterzeichneten, überarbeiteten Vertrages über
konventionelle Streitkräfte in Europa, mit dem die Obergrenzen
für Hauptwaffensysteme und Streitkräfte an die
politische Geographie nach dem Ende der
Militärblöcke, der Sowjetunion und nach der
Erweiterung der NATO angepasst werden sollten. Die USA
kündigten unter George W. Bush den ABM-Vertrag. Moskau
reagierte auf diese Entwicklung, in dem es die Umsetzung des dort
bereits ratifizierten Abkommens über konventionelle
Streitkräfte und einige Informationspflichten aus dem Wiener
Dokument über vertrauensbildende Maßnahmen wieder
aussetzte und die Aushandlung eines völlig neuen Vertrages
vorschlug, eine Initiative auf die niemand einging.
Nach zwei Jahrzehnten enttäuschter Hoffnungen auf kooperative
und Moskau in die Entscheidungen europäischer Sicherheit
einbeziehende Beziehungen zu den westlichen Staaten, war dies das erste
praktische Signal einer Neuausrichtung in der russischen
Außenpolitik. Künftig – so die Nachricht
– werde man sich wieder stärker an den eigenen,
nationalen Sicherheitsinteressen ausrichten und notfalls Sicherheit vor
dem Westen statt mit ihm anstreben. In dieser Logik ist
vertrauensbildende Rüstungskontrolle nur noch selten ein
bevorzugtes Element oder wichtiges Handlungsfeld der Außen-
und Sicherheitspolitik. Vertrauen in die eigene Stärke wird
zur handlungsleitenden Maxime. Diese Prioritätensetzung
spiegelt jene, die die US-Politik unter George W. Bush prägte
und sich auch unter Barack Obama nicht wesentlich veränderte.
An Washington orientiert Moskau seine Außen- und
Sicherheitspolitik viel deutlicher als an europäischen
Sichtweisen.
Mit dem Ausbruch der Krise in der Ukraine und der diese begleitenden
verbalen Eskalation in West und Ost besteht zudem die Gefahr, dass der
INF-Vertrag zur Geisel übergeordneter Entscheidungen
über das künftige Verhältnis zwischen
Russland und dem Westen wird. Der Vorwurf, Moskau breche den Vertrag,
bildet eine Parallele zu den Vorwürfen, Moskau breche das
Völkerrecht und aus der derzeit gültigen Weltordnung
aus. Hier geht es um ein prophylaktisches „blame and
shame“ für den Fall, dass diese Krise langanhaltende
hohe Spannungen auslöst und in einen neuen Kalten Krieg
mündet.
Dass man eine solche Entwicklung in Washington eine solche Entwicklung
nicht ausschließt, zeigt sich aus unterschiedlichen Motiven
immer wieder. Die den Kongress nun in beiden Häusern
dominierenden Republikaner wollen die Administration als
außenpolitisch schwach darstellen und unter Druck setzen. Sie
drängen Barack Obama, möglichst bald US-Atomwaffen in
Polen und anderen mittelosteuropäischen Ländern zu
stationieren. Moskaus „Absicht“, Träger
für Atomwaffen auf der Krim zu stationieren, mache eine
Reaktion erforderlich, zu der „neue Standorte für
nuklearfähige Flugzeuge und vorne stationierte
Nuklearwaffen“ gehören sollten. Die Vorsitzenden
zweier zuständiger Unterausschüsse, Mike Turner und
Mike Rogers forderten deshalb von US-Verteidigungsminister Chuck Hagel
und Außenminister John Kerry im Januar detaillierte
Informationen über nutzbare, vorhandene
Infrastruktur und die Kosten eines Um- oder Neubaus geeigneter
Standorte an.
Dieser Vorschlag steht in deutlichem Widerspruch zu den politisch
verbindlichen Zusagen, die die NATO-Staaten Moskau 1997
anlässlich der Osterweiterung der NATO in der sogenannten
NATO-Russland–Grundlagenakte gemacht haben. In diesem
Dokument versichern die NATO-Staaten, es gebe „keine Absicht,
keinen Grund, keinen Plan und keine
Notwendigkeit“ in den
Beitrittsländern vorhandene oder neue Lager für die
Stationierung von Atomwaffen herzurichten oder zu nutzen.
Die beiden Republikaner argumentieren, angesichts des russischen
Vorgehens könnten die USA und die NATO „nicht
einseitig“ an Abmachungen wie der
NATO-Russland-Grundlagenakte festhalten.
Wie stark dieser Druck bereits wirkt, zeigte sich an
hypothetischen Überlegungen, mit denen Brian McKeon,
Staatssekretär im Pentagon, während einer
Kongressanhörung im Dezember auf beinahe inquisitorische
Fragen von Republikanern reagierte, die wissen wollten, welche Schritte
die Obama-Regierung denn erwäge, wenn Moskau seine
INF-Verletzung weder einräume noch nachgebe. McKeon listete
daraufhin mehrere Optionen, diplomatische, wirtschaftliche und
militärische. Im militärischen Bereich nannte er:
- “aktive Verteidigungsmaßnahmen
gegen bodengestützte Marschfligkörper
- “Fähigkeiten, um Angriffe mit
bodengestützten Marschflugkörpern durch eigene
Angriffe zu verhindern und
- Fähigkeiten zum Angriff gegen (für
Russland) besonders hochwertige Ziele (sog. „countervailing
strike capabilities”) um die Fähigkeiten der
US-Streitkräfte und die ihrer Alliiertento
aufzuwerten.”
Dieser Dreischritt erinnert stark an jene Denkmuster, die die letzten
beiden Amtsjahren des US-Präsidenten Jimmy Carter
prägten und in den NATO-Doppelbeschluss mündeten.
Vielleicht ist das kein Zufall, denn auch die in den kommenden Jahren
geplante Stationierung modernisierter Kernwaffen des Typs B61-12 harrt
ja noch einer politischen Beschlussfassung durch das Bündnis.
Die Nukleare Planungsgruppe der NATO beriet nach längerer
Pause am 5. Februar über die Lage und nach Presseberichten
über die Frage, ob Änderungen der Nuklearstrategie
oder des nuklearen Streitkräftedispositivs der NATO
wünschenswert seien. Sie traf weder Entscheidungen, noch gab
sie – soweit bekannt – Empfehlungen für
Entscheidungen der übergeordneten High Level Group ab.
ist
freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum
für Transatlantische Sicherheit - BITS
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