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Hinweis: | |
Grundlage für diesen Artikel sind die "Reports on the United Nations Interim Administration Mission in Kosovo". Die beiden zuletzt veröffentlichten Reports finden Sie als PDF-Datei hier: | |
The Situation in Kosovo - Report to the Secretary-General of the UN, 07 October 2005 | |
The Situation in
Kosovo - Report to the Secretary-General of the UN, 15 July 2004 |
Seit den gewaltsamen Übergriffen von Kosovo-Albern gegen im Kosovo lebende Serben im Jahre 2004 steht die serbische Provinz Kosovo, die seit Sommer 1999 als Protektorat von den Vereinten Nationen (United Nation Mission in Kosovo, UNMIK) verwaltet wird, wieder verstärkt auf der internationalen Agenda.
Die März-Unruhen 2004 werden vor allem von den Protagonisten der staatlichen Unabhängigkeit als Nachweis dafür gesehen, daß diese zwingend notwendig sei, um Stabilität in der Region zu erreichen.
Bemerkenswert ist, daß diese Kräfte es vermocht haben, die sogenannte "Statusfrage" zum Gegenstand einer völkerrechtlichen Betrachtung zu machen, obgleich dies vor dem Hintergrund der eindeutig definierten Resolution 1244, die unmißverständlich nur eine staatsrechtliche Lösung zu läßt, gar nicht Gegenstand der Verhandlungen sein kann.
Die serbische Provinz Kosovo ist historisch und verfassungsrechtlich ein fester Bestandteil der Republik Serbien. Eine staatliche Unabhängigkeit des Kosovo käme einer Teilung der Republik Serbien gleich.[1]
Die Teilung der Republik Serbien wäre vergleichbar mit der Teilung der Republik Bosnien-Hercegovina oder Kroatien, was die internationale Staatengemeinschaft unter Anwendung von Waffengewalt seinerzeit verhinderte.
Mit der Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo würde die bislang mit Blick auf Jugoslawien als oberste Maxime praktizierte Politik der territorialen Integrität der jugoslawischen Nachfolgerepubliken gebrochen.
Die daraus entstehende politische und völkerrechtliche Inkonsistenz und Opportunität ist nicht nur im Hinblick auf die künftige Statusfrage des Kosovo, sondern angesichts weltweit bestehender Unabhängigkeitsbestrebungen für die künftige völkerrechtliche Praxis generell von entscheidender Bedeutung. Um die Problematik in ihrer Komplexität verständlich zu machen, ist es zunächst erforderlich, den genauen verfassungsrechtlichen Status des Kosovo zu analysieren:
Das Recht der externen Selbstbestimmung wurde in der jugoslawischen Verfassung lediglich den sechs jugoslawischen Republiken zu Teil, nicht jedoch den beiden serbischen Provinzen Kosovo und Vojvodina.
Als Träger der staatlichen Souveränität wurden die einzelnen Völker (Nationen) sowie die "Arbeiterklasse und alle Werktätigen" definiert:
"Die sozialistische Republik ist ein auf der Souveränität des Volkes und auf der Macht und der Selbstverwaltung der Arbeiterklasse und aller Werktätigen beruhender Staat."[2]
Als Volk anerkannt wurden die Slowenen, Kroaten, Serben, bosnische Muslime, Montenegriner und Makedonier. Die übrigen Volksgruppen erhielten den Status von "Völkerschaften" (Nationalitäten), der als Status für anerkannte Minderheiten zu bewerten ist. Der Zweck dieser auf den ersten Blick seltsam anmutende Differenzierung zeigt sich bei näherer Betrachtung. Es handelte sich um eine Vorkehrung, die Grenzverschiebungen sowohl mit Blick auf den jugoslawischen Gesamtstaat als auch mit Blick auf die Republik Serbien verhindern sollte. Die beiden größten Ethnien Jugoslawiens, denen lediglich der Status einer Nationalität zuerkannt wurde, leben größtenteils in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihren Mutterländern (Albanien und Ungarn), so daß die Furcht vor Vereinigungsforderungen groß war und ist. Vor diesem Hintergrund wurden diesen Regionen zwar weitgehende Autonomierechte (Provinzstatus) innerhalb Serbiens sogar mit paritätischen Beteiligungsrechten auf Bundesebene zuerkannt, jedoch der Republikstatus aufgrund des damit verbundenen Sezessionsrechts nicht verliehen.
Mit dem Terminus "Provinz" wurden zwei wesentliche rechtliche Unterschiede zu den Republiken gezogen: Erstens kam den Provinzen keine Staatlichkeit zu, da der Terminus Republik eine Rechtskategorie darstellte, die die Möglichkeit des externen Selbstbestimmungsrechts implizierte. Und zweitens wurden die Nationalitäten nicht einmal als Träger der Autonomie anerkannt. Lediglich die "Arbeiterklasse und alle Werktätigen", also eine soziale Klasse, wurde als Träger der autonomen Rechte, die den Provinzen zuerkannt wurden, definiert:
"Die sozialistische Provinz ist eine auf der Macht der Arbeiterklasse und aller Werktätigen beruhende autonome, sozialistische, selbstverwaltende, demokratische gesellschaftlich-politische Gemeinschaft."[3]
Somit ist die oft zu vernehmende Aussage, die Albaner hätten Autonomierechte gehabt, rechtlich ebenso unzutreffend wie die Behauptung, sie hätten auch oder zumindest quasi einen Republikstatus genossen. Lediglich der "Arbeiterklasse und allen Werktätigen" der geographischen Region Kosovo und das waren nahezu alle Einwohner ungeachtet ihrer Nationalität und somit auch die Kosovo-Serben wurde eine Autonomie innerhalb der Republik Serbien eingeräumt.
Die den NATO-Krieg 1999 beendende UN-Resolution 1244 stellt unzweideutig fest, daß das Kosovo ein Bestandteil der Bundesrepublik Jugoslawien:
"[...] Kosovo kann eine substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genießen, [...]".[4]
Die Resolution spiegelt das Ergebnis des Krieges von 1999 wider, den die Bundesrepublik Jugoslawien zwar verlor, aus dem die NATO jedoch auch nicht als eindeutiger Sieger hervorging. Die Resolution 1244 bestätigt die UN-Sicherheitsresolution (1199) aus dem Jahre 1998, die verabschiedet wurde, als Belgrad noch die Hoheitsgewalt über das Kosovo ausübte. In dieser Resolution wurde ebenfalls das "Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien" bekräftigt. Der Sicherheitsrat unterstützte bereits hier "einen erhöhten Status für Kosovo, eine substantielle Autonomie und eine bedeutsame Selbstverwaltung des Kosovo". Nichts anderes besagt eine weitere UN-Sicherheitsresolution (1345) aus dem Jahre 2001, als die Provinz bereits nahezu zwei Jahre von der UNMIK verwaltet wurde. Auch in diesem Resolutionsbeschluß bekräftigte der Sicherheitsrat seine "Verpflichtung zur Souveränität and territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik (...) wie in der Helsinki-Schlußakte ausgeführt".[5]
Angesichts der politischen Entwicklung von 1998 bis heute kommt hier eine Kontinuität im Hinblick auf den Status des Kosovo in Jugoslawien und in der Republik Serbiens zum Ausdruck. Diese Haltung scheint nicht nur im UN-Sicherheitsrat vorzuherrschen, sondern war auch zwischen den ehemaligen Kriegsparteien, der NATO und der BR Jugoslawien, Konsens: In dem Military Technical Agreement, das die Kriegsparteien am 9. Juni 1999 zur Beendigung der Kämpfe unterzeichneten, wird das Kosovo mehrfach indirekt als Teil der Bundesrepublik Jugoslawien ("[ ] Kosovo Provinzgrenze in den Rest des Territoriums der Bundesrepublik Jugoslawien.[6]" sowie "[ ] Kontrolle der Grenzen der Bundesrepublik Jugoslawien in Kosovo mit Albanien und Makedonien [ ]") und sogar der Republik Serbien ("[ ] zu Orten in Serbien außerhalb Kosovo.") genannt.[7] Selbst die Statusänderung der BR Jugoslawien hin zu dem Staatenunion Serbien-Montenegro ändert nichts an der Souveränität Belgrads über das Kosovo, da die Staatenunion sich als völkerrechtlicher Rechtsnachfolger der BR Jugoslawien mit einheitlicher Rechtspersönlichkeit betrachtet und so auch von der internationalen Staatengemeinschaft akzeptiert wird.
Auch wenn Montenegro den Staatenbund verlassen sollte, so würde verfassungsrechtlich Serbien die Souveränität über das Kosovo beibehalten. Bereits in der Präambel der Verfassungsurkunde wird die territoriale Zugehörigkeit des Kosovo zu Serbien bekräftigt:
"[...] der Staat Serbien, welcher die autonome Provinz Vojvodina und die autonome Provinz Kosovo und Metohija einschließt [...]."
Darüber hinaus und vorsichtshalber mit Blick auf das Kosovo wird im Falle des Austritts Montenegros aus der Staatenunion die alleinige völkerrechtliche Rechtsnachfolge Serbien zu erkannt:
"[...] Sollte Montenegro aus der Staatenunion Serbien Montenegro austreten, würden die internationalen Instrumente [Angelegenheiten], die für die Bundesrepublik Jugoslawien von Bedeutung waren, insbesondere UN Sicherheitsratsbeschluss 1244, in ihrer Gesamtheit auf Serbien als der Rechtsnachfolger übergehen."[8]
Angesichts dessen kann unter juristischem Aspekt nehmen die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates ihre eigenen Resolutionen und die UNO ernst der Gegenstand der Verhandlungen über die Statusfrage nur staatsrechtlicher, nicht indes völkerrechtlicher Natur sein. Mit anderen Worten: Nicht die staatliche Unabhängigkeit steht zur Diskussion, sondern lediglich die konkrete Ausgestaltung einer substantiellen Autonomie kann Gegenstand der Verhandlungen sein.
Was aber kann eine für alle Seiten akzeptable und zuletzt auch tragfähige Lösung der Kosovofrage sein?
Eine sinnvolle und tragfähige Lösung muß einerseits den politischen Realitäten und Interessen und andererseits den völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gerecht werden, so daß das Modell nicht zu dem allseits gefürchteten völkerrechtlichen Präzedenzfall wird. Nur so ist zum einen der Vorbehalt jener Staaten im UN-Sicherheitsrat, die mit ähnlichen nationalpolitischen Konflikten konfrontiert sind, zu überwinden und zum anderen der Präzedenzfall zu verhindern, auf den sich andere nationale Bewegungen berufen könnten. Vier Modelle lassen sich diskutieren:
Das Preevo-Modell
Das Preevo Tal, das von den Albanern als "Ost-Kosovo" bezeichnet wird, liegt östlich der serbischen Provinz Kosovo und ist Bestandteil Zentral-Serbiens, d.h. Serbien ohne seine Provinz Kosovo. In dieser Region leben mehrere ca. 70.000 Albaner. In den Jahren 20002001 hatte sich dort ein UÇK-Ableger breit gemacht und terroristische Anschläge verübt. Ähnlich wie im Kosovo zielte die UÇK darauf ab, das Eingreifen des Westens zu erzwingen.[9] Der Westen machte diesmal indessen keine Anstalten, dem Manöver der UÇK zu folgen.
Statt dessen verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eine Resolution, in der die Aktivitäten der albanischen Seite mit scharfen Worten abgelehnt wurden.[10]
Zusätzlich wurde den jugoslawischen Sicherheitskräften erlaubt, in der Pufferzone auch mit militärischen Mitteln die staatliche Ordnung wieder herzustellen. Die Operation verlief unproblematisch: Die UÇK zog sich unter dem Eindruck der übermächtigen jugoslawischen Ordnungskräfte zurück, und eine OSZE-Mission begleitete die Transformation der Gemeindeverwaltung zugunsten multiethnischer Strukturen.[11] Seitdem ist das Preevo-Tal im wesentlichen befriedet.
Die Frage ist, ob sich dieses Modell auch auf die Provinz anwenden ließe? Das Modell hätte eine reale Chance gehabt wenn der Westen von Anfang an, also zu Beginn der Kosovo-Krise, Belgrad diplomatisch darin unterstützt hätte, einen besseren Weg zu finden, den Konflikt in der Region beizulegen, anstatt zugunsten der kosovo-albanischen Seite Partei zu ergreifen, Ultimaten zu formulieren und diese unter Androhung und Durchführung militärischer Maßnahmen zu unterstreichen. Letztlich bekamen kosovo-albanische Separationsforderungen erst durch die Parteinahme der NATO den entsprechenden Auftrieb.[12] Selbst nach Beendigung des Krieges und der Errichtung des UN-Protektorats wäre eine "Preevo-nahe Lösung" möglich gewesen, wenn die UNMIK die Resolution 1244 textnah interpretiert und implementiert hätte.
Ein feste Position gegenüber beiden Konfliktparteien und nicht nur gegenüber Serbien oder den Kosovo-Serben hätte wesentlich mehr Druck auf die kosovo-albanische Seite ausgeübt, mit Belgrad über die konkrete Ausgestaltung substantieller Autonomierechte zu verhandeln. Da allerdings die UNMIK nichts unversucht gelassen hat, um den kosovo-albanischen Wünschen zu entsprechen, ist es problematisch, bereits gewährte Rechte wieder zurückzunehmen. Die in Pristina immer wieder zu vernehmende Entschuldigung der UNMIK lautet sinngemäß: Man könne gegen die Mehrheit des Kosovobevölkerung keine politischen Entscheidungen treffen.
Das Junktim-Modell
Das Junktim-Modell hat eine rein staatsrechtliche Dimension und verbindet zwei Ebenen,
Das Junktim-Modell verbindet die an die Kosovo-Albaner zu verleihenden Autonomierechte mit den Autonomierechten, die den Kosovo-Serben zu gewähren sind. Das Junktim-Modell setzt dort an, wo die Verantwortlichen in Pristina und Belgrad die Entscheidung in gegenseitigem Einvernehmen durch Verhandlungen herbeiführen müßten. Dieser Ansatz beinhaltet zudem einen hohen pädagogischen Aspekt: Beide Seiten sind gezwungen, miteinander und verantwortlich eine Lösung zu finden, die für diese Region, in der beide Volksgruppen leben, eine nachhaltige Stabilität erzeugt. Die internationale Staatengemeinschaft wäre nur für die Überwachung der Umsetzung verantwortlich.
Das Modell des begrenzten südwestlichen Territorialverlustes Serbiens
Das Modell des begrenzten südwestlichen Territorialverlustes stellt die konsequente Fortsetzung des Junktim-Modells dar für den Fall, daß die kosovo-albanische Seite sich mit substantieller Autonomie im Rahmen Serbiens nicht anzufreunden vermag. Die bisherigen Verwaltungsgrenzen dürfen nicht als sakrosankt betrachtet werden. Um dies verständlicher zu machen, bedarf es eines Perspektivwechsels. Von der Annahme eines multiethnisch einheitlich existierenden Kosovo ist Abschied zu nehmen: Nicht das Kosovo wird geteilt, da es ohnehin im Rahmen der jugoslawischen Verfassung keine Staatlichkeit besaß. Geteilt wird vielmehr Serbien, was einer Teilung Bosnien-Hercegovinas, Kroatiens oder Makedonien entspräche. Die Frage ist vielmehr, ob Serbien den gesamten Südwesten seines Staatsgebietes (29 Gemeinden[13]) verliert oder nur den größten Teil (26 Gemeinden)?
Das mantrahaft wiederholte Argument, die bestehenden Grenzen müßten aufrechterhalten werden, kann angesichts der internationalen Handhabung der Desintegration der jugoslawischen Föderation, des Umgangs mit der Republik Serbien und seiner Provinz Kosovo sowie der nun vermutlich auch zur Disposition gestellten Gemeindegrenzen im Kosovo und der veränderten Gemeindegrenzen in Makedonien[14] zugunsten der dortigen albanischen Bevölkerung nicht überzeugen. Es ist auffällig, daß das "uti-posseditis-Prinzip" dann dem eigentlich nur sekundären, d.h. im Notfall anzuwendenden, externen Selbstbestimmungsrecht untergeordnet wird, wenn die territoriale Integrität und Souveränität des jugoslawischen Gesamtstaates und der Republik Serbien zur Diskussion gestellt wird. Das selbe Prinzip hingegen als prioritäre, ja unausweichliche Option behauptet wird, wenn es um die territoriale Mitnahme ungeachtet darin lebender Minderheiten - der jugoslawischen Erbmasse der nicht-serbischen Volksgruppen geht.
Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation, mit einer Teilung des Kosovo und der damit einhergehenden Grenzveränderung würde man einen Präzedenzfall schaffen, ein rein politisch-opportunistisch motiviertes Argument, da man in Wirklichkeit eine politische und unter Umständen gewaltsame Konfrontation mit radikalen Kosovo-Albanern fürchtet. Ebensowenig ist die These einer ethnischen Kettenreaktion haltbar: Erstens hat eine solche Kettenreaktion bereits auf dem gesamten Gebiet des ehemaligen Jugoslawien stattgefunden und wurde vom Westen nachträglich anerkannt. Zweitens hat die internationale Staatengemeinschaft in den Jahren 2000 und 2001 im Preevo-Tal und in Makedonien gemeinsam mit den Regierungen in Belgrad und Skopje durch entschiedenes Handeln schließlich der ethnischen Kettenreaktion ein Ende gesetzt.[15]
Das Modell einer konditionierten Unabhängigkeit mit EU-Perspektive
Folgt man gegenwärtigen Diskussionen, etwa den Überlegungen der "International Commission on the Balkans", so wird eine konditionierte Unabhängigkeit eines ungeteilten Kosovo mit europäischer Perspektive favorisiert.[16] Was diese jedoch beinhalten soll, bleibt weitgehend unklar. Die konditionierte Unabhängigkeit soll temporär sein und in eine EU-Mitgliedschaft münden. Mit anderen Worten: In dem Moment, in dem das konditionale Moment aufgehoben würde und das Kosovo theoretisch die uneingeschränkte Unabhängigkeit besäße, würde mit dem Beitritt in die EU genau diese politische Unabhängigkeit wieder eingeschränkt werden. Auf diese Weise würde das Kosovo zwar einen souveränen, aber eben keinen unabhängigen Staat darstellen, da es einen erhebliches Maß an politischen Kompetenzen an die EU delegieren müßte.
Wie dies angesichts der Tatsache, daß das Kosovo die ärmste und unberechenbarste Region Europas ist und dies auf unabsehbare Zeit bleiben wird, politische Realität werden soll, bleibt unklar. Hinzu kommt die substantielle Krise der EU selbst, die mittelfristig jegliche Entwicklung - einschließlich einer Desintegration - offen läßt. Es ist ziemlich abenteuerlich, eine EU-Integration des Kosovo seriös zu diskutieren, wenn sich die EU in einer offenen Existenz- und Legitimationskrise befindet.
Ebensowenig überzeugend an dem Bericht der "International Commission on the Balkans" sind die Äußerungen zu den Minderheitenrechten. Wie will die internationale Gemeinschaft nicht nur die geschriebenen, sondern vor allem die gelebten Rechte garantieren? Wie will die internationale Staatengemeinschaft eine schleichende Vertreibung und Verdrängung der nicht-albanischen Bevölkerungsteile verhindern?
Hierzu favorisiert die "International Commission on the Balkans" zwar eine Dezentralisierung des Kosovo, was eine Übertragung möglichst vieler Verwaltungskompetenzen von Pristina auf die Gemeinden bedeutet. Dieser an sich begrüßenswerte Ansatz ist allerdings wiederum mit einer Konzession an die albanische Seite verbunden und höhlt damit das eigentliche Ziel wieder aus, diese Volksgruppen zu schützen. Gefordert wird eine Dezentralisierung mit einer Reform der Gemeindegrenzen, so daß es keine rein serbischen Gemeinden geben soll.[17] Legitimiert wird dieser Ansatz durch die immer noch aufrechterhaltenen, jedoch empirisch widerlegten, Vorstellung von der Existenz einer multiethnischen kosovarischen Gesellschaft.[18]
Eine Untersuchung der International Commission on the Balkans zeigt ungewohnt offen die erschreckende Tatsache, daß 72 Prozent der befragten Menschen in Kosovo und 68 Prozent in Albanien einen ethnisch-reinen Staat bevorzugen. Diese Auffassung teilen in Serbien vergleichsweise wenige 19 Prozent und selbst in Bosnien-Hercegovina "nur" 29 Prozent.[19]
Das mittelfristige und langfristige Resultat eines Konzeptes, das darauf zielt, die Gemeindegrenzen zu verändern, wird die Verdrängung der Serben und anderer Volksgruppen aus den lokalen Verwaltungsstrukturen und in Folge dessen aus dem Kosovo sein, da sie demographisch mit der albanischen Dynamik nicht Schritt halten können.
Was die Skepsis gegenüber dem "konditionierten Unabhängigkeitsmodell" und den darin erwähnten Minderheitenrechten begründet ist die Frage, woher die Befürworter dieses Modells den Optimismus für den Erfolg eines multiethnischen Kosovo nehmen. Denn bislang hat die internationale Staatengemeinschaft in Gestalt der UNMIK und K-FOR dies nicht einmal ansatzweise vermocht. Im Gegenteil, sie hat 1999 der Flucht und Vertreibung von über 200.000 Nicht-Albanern tatenlos zugeschaut und bis heute die Grundlagen für die Rückkehr einer nennenswerten Zahl von Betroffenen nicht geschaffen. Dieses Versagen räumt sogar der "Report of the International Commission on the Balkans" ein:
Die internationale Staatengemeinschaft hat in ihrem Versuch, Sicherheit und Entwicklung in die Provinz zu transportieren, ganz offensichtlich versagt. Ein multiethnisches Kosovo existiert nicht außer in den bürokratischen Einschätzungen der internationalen Staatengemeinschaft. ( ) Die Situation der serbischen Minderheit in Kosovo ist die größte Anklage gegen den Willen und die Fähigkeit Europas, seine eigenen proklamierten Werte zu verteidigen.[20]
Die konditionierte Unabhängigkeit, wie sie auch von dem Bericht der International Commission on the Balkans favorisiert wird, wirft mehr Fragen auf, als gesicherte Antworten gefunden werden können. Geht dieses Experiment schief, wofür angesichts der Erfahrungen mehr spricht als dagegen, dann sind die Opfer dieses westlichen Experiments erneut die Menschen vor Ort nicht der Westen, der sich dieses fehlgeschlagene Experiment geleistet hat.
Diese Analyse zeigt, daß das Preevo-Modell nicht tragfähig ist. Nicht minder unrealistisch ist das konditionierte Unabhängigkeitsmodell, da es einer monoethnische Bevölkerungsstruktur der Region Kosovo mit faktischer Duldung durch die internationale Staatengemeinschaft Tür und Tor öffnet.
Demgegenüber stellen das Junktim-Modell und das Modell des begrenzten südwestlichen Territorialverlustes realistische Modelle dar, um weiteres menschliches Leid zu verhindern und dem internationalen Recht wieder Geltung zu verschaffen. Doch diese Modelle weisen weitere Vorteile auf: Zunächst bleibt festzustellen, daß sich beide Varianten nicht gegenseitig ausschließen. Entweder könnte das Modell des begrenzten südwestlichen Territorialverlustes generell in den Mittelpunkt gestellt werden oder aber als ultimative Lösung Anwendung finden, wenn die kosovo-albanische Seite eine substantielle Autonomie innerhalb Serbiens nicht akzeptiert. Das birgt zahlreiche konkrete Vorteile.
Das Gefühl in der serbischen Gesellschaft, ungerecht behandelt zu werden, würde erheblich reduziert, die Gefahr einer Hinwendung zu radikalen Parteien somit merklich abnehmen. Es wäre ein Signal an die Serben, daß ihre Reformen auch wirklich anerkannt und sie nicht für Miloevic weiterhin bestraft werden würden. Hierdurch würde Serbien aufgrund seiner Größe und zentralen geographischen Lage ein Stabilitätsfaktor in Südosteuropa. Umgekehrt bestünde die Gefahr, daß Südosteuropa mit einem nationalistischen und weiterhin gedemütigten Serbien einen wesentlichen Faktor der Instabilität unmittelbar an der Grenze zur EU darstellt.
Ein monoethnisches Kosovo gedacht nicht als politische Gemeinschaft, sondern als Region würde damit verhindert. Mit der Unabhängigkeit ungeachtet ob konditioniert oder unkonditioniert würden Flucht, Vertreibung und schleichende Verdrängung der nichtalbanischen Ethnien nicht gestoppt, sondern geradezu herbeigeführt. Umgekehrt könnte und würde eine Vielzahl nichtalbanischer Vertriebener und Flüchtlinge in die drei nördlichen Gemeinden des Kosovo und Mitrovica-Nord zurückkehren und dort siedeln. Auf diese Weise könnte die internationale Gemeinschaft öffentlichkeitswirksam auf die Rückkehr einer großen Zahl Vertriebener und Flüchtlinge verweisen, die zwar nicht an ihre Heimatorte, so doch in ihre Region zurückgekehrt sind.
Darüber hinaus kann Belgrad im Rahmen des Junktim-Modells oder des Modells des begrenzten südwestlichen Territorialverlustes bis zum Ibar-Fluß die Grenze effektiver vor illegalen Grenzüberschreitungen überwachen, die zu kriminellen Zwecken oder für politisch motivierte Aktivitäten erfolgen, als dies irgendwo in den unübersichtlichen Bergen hinter den Gemeinden Leposavic und Zubin Potok der Fall wäre.
Die sowohl in Nord- als auch Süd-Mitrovica arbeitenden Trepca-Werke würden von den Regierungen in Belgrad und Pristina in einer Art Joint-Venture paritätisch verwaltet werden. Der Zwang, Trepca gemeinsam zu verwalten und das beiderseitige Interesse an einem funktionierenden und gewinnbringenden Werk dürften einen gewaltigen pädagogischen Effekt für beide Seiten mit sich bringen.
Den radikalen albanischen Kräften würde damit deutlich signalisiert, daß ihre berechnenden Gewaltexzesse von 1998 bis heute nicht durch ständiges Einlenken und Parteinahme des Westens belohnt würden. Die Gewalt als bislang erfolgreiches Instrument zur Durchsetzung ihrer Ziele würde damit definitiv als nicht mehr wirksam wahrgenommen werden müssen. Auf diese Weise müßten sie lernen, ihre politischen Interessen Serbien und der ganzen Region gegenüber durch verantwortungsvolle Politik und nicht durch Gewalt zu artikulieren.
Die internationale Staatengemeinschaft würde mit beiden Modellen, die in einer Verhandlungslösung zwischen Belgrad und den Kosovo-Albanern erreicht oder auch nicht erreicht werden würden, aus dem völkerrechtlichen Dilemma herauskommen:
Schließlich sprechen für das Junktim-Modells oder das Modell des begrenzten südwestlichen Territorialverlustes, daß die Vereinten Nationen und die EU mit den bereits erdrückenden wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Problemen des wesentlich größeren albanischen Teiles der Region Kosovo noch in den nächsten Dekaden in ausreichendem Maße beschäftigt sein werden.
Die Frage, ob das Modell des begrenzten südwestlichen Territorialverlustes dem Junktim-Modell vorzuziehen sei, muß sich die internationale Staatengemeinschaft nicht selbst stellen. Die Antwort wird die kosovo-albanische Seite zu liefern haben: Entweder werden die Kosovo-Albaner für eine substantielle Autonomie Kosovos in Serbien und somit auch für eine substantielle Autonomie der serbischen Gemeinden innerhalb des Kosovo stimmen, oder sie werden ungeachtet des Preises des Verzichts nahezu rein serbisch besiedelter Gemeinden des nördlichen Kosovo an Zentral-Serbien die Unabhängigkeit favorisieren.
Auf diese Weise müssen die Albaner akzeptieren und lernen, daß das von ihnen eingeforderte Selbstbestimmungsrecht ungeachtet ob intern oder extern gemäß dem Reziprozitätsprinzip ebenso den Serben zuteil werden muß. Eine Rückführung der nahezu rein serbisch bewohnten Gemeinden Zubin Potok, Zvecan, Leposavic und Nord-Mitrovica unter serbische Hoheitsgewalt stellt angesichts des unmittelbar angrenzenden Rest-Serbiens keinerlei Probleme dar. Ferner wird sich die Frage der serbischen Enklaven im Falle einer konditionierten oder wie auch immer zu beschreibenden Unabhängigkeit so oder so mittelfristig erübrigen: Der politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Druck, der von der albanischen Seite auf die Serben und die anderen Volksgruppen ausgeht, wird zu einer ethnischen Homogenisierung sprich Albanisierung führen. Auch hier sprechen die Erfahrungen seit Sommer 1999 für sich.
Will die internationale Gemeinschaft für alle beteiligten Akteure eine trag- und zukunftsfähige Lösung finden, so daß auf der einen Seite die gültigen internationalen Normen nicht weiter ad absurdum geführt werden und auf der anderen Seite verhindert wird, daß durch Vertreibung und Verdrängung nichtalbanischer Bevölkerungsteile eine monoethnische Region Kosovo entsteht, so muß ihre Phantasie über das hinausreichen, was bislang gedacht wurde. Selbstgesetzte politische Tabus müssen auf ihre Realitätstauglichkeit hin überprüft und gegebenenfalls gebrochen werden, um nicht von vornherein den Handlungsspielraum aller Verhandlungsparteien unproduktiv einzuschränken. Auch die beiden Konfliktparteien müssen bereit sein, Tabus zu brechen: So sehr sich Belgrad darüber bewußt ist und die Kosovo-Albaner wissen, daß Belgrad kein ehrliches Interesse daran haben kann, ein Volk gegen seinen dezidierten Willen zu verwalten, so sehr sollte auch Pristina sich selbst gegenüber ehrlich sein und eingestehen, daß es kein Interesse daran haben kann, die serbische Ethnie im Norden des Kosovo gegen deren nicht weniger dezidierten Willen zu regieren. Das eingeforderte Selbstbestimmungsrecht muß dem Reziprozitätsprinzip Rechnung tragen. Das Jugoslawisches Verfassungsrecht, die Verfassungsurkunde der Staatenunion Serbien und Montenegro und das internationale Recht bieten diese Möglichkeit. Hingegen wird das Problem nicht gelöst, wenn eine alte Minderheitenproblematik durch eine neue ersetzt wird. Dies schafft vielmehr neues Leid. Die Minimierung des Leidens der betroffenen Menschen, über die entschieden wird, muß im Vordergrund stehen und nicht strategische Interessen externer Akteure, versteckt hinter opportunistisch genutzten oder besser gesagt mißbrauchten Prinzipien. Die beiden favorisierten Modelle bieten die Möglichkeit, beide Aspekte - Minimierung des Leidens durch Selbstbestimmungsrecht sowie die Pflege des internationalen Rechts - miteinander zu harmonisieren. Eine unilaterale Anerkennungspolitik vorbei am UN-Sicherheitsrat würde hingegen einen völkerrechtlichen Supergau bedeuten. Das UN-Recht und die UN würden just in dem Moment erneut als irrelevant vorgeführt, in dem sich die internationale Gemeinschaft eine schwierige Reform der rechtlichen und institutionellen Grundlagen der UN zur Anpassung an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zum Ziel gesetzt hat.
Der Westen sollte sich seine Lösungsoptionen genau überlegen, denn es steht weit mehr auf dem Spiel als die global betrachtet kleine und unbedeutsame Region Kosovo. Das Kosovo als UN-Killer wäre eine weitere Tragödie für die zivilisatorische Errungenschaft des internationalen Rechts.
Allein vor diesem Hintergrund existiert für den Westen schlichtweg kein Grund, den Forderungen der albanischen Seite vollständig nachzugeben oder sich durch Drohungen einschüchtern oder zu mitleidserweckenden Attitüden lenken zu lassen. Das Kosovo ist auf Dekaden von westlichen, d.h. vor allem aus Brüssel kommenden, Finanzspritzen abhängig. Die EU und die gesamte internationale Gemeinschaft sind die machtvolleren Akteure und sollten dementsprechend die Gestaltungskompetenz wieder an sich reißen.
ist freier Journalist und unterstützt BITS als wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Fussnoten:
[1] Verfassung der SFR Jugoslawien, Erster Teil Die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien Artikel 1, 4, S. 9f.
[2] Ebd. S. 92 f.
[3] Ebd., Artikel 4.
[4] Resolution 1244 (1999).
[5] Resolution 1199 (1998), Adopted by the Security Council at its 3930th meeting on September 1998"; Resolution 1345 (2001), Adopted by the Security Council at its 4301st meeting, on 21 March 2001.
[6] FRY: Federal Republic of Yugoslavia
[7] Military Technical Agreement, Art. I. und II.
[8] Constitutional Charter of the State Union of Serbia and Montenegro, 2003, Präambel und Art. 60, S. 10.
[9] Die Politik der UÇK bedroht die bestehenden Grenzen, in: Le Monde diplomatique, 12.4.2001
[10] UNO Resolution 1345 (2001).
[11] OSCE Press Release, "OSCE welcomes constitution of municipal assembly of Bujanovac", Belgrade 16.09.2002. (http://www.osce.org/item/6979.html); Konfliktbarometer (HIIK), Jugoslawien.
[12] Heinz Loquai: Der Kosovo-Konflikt Wege in einen vermeidbaren Krieg Die Zeit von Ende November 1997 bis März 1999". Baden-Baden 2000. Zumach, Rambouillet.
[13] Die OSCE-Homepage spricht fälschlicherweise von 30 Gemeinden, zählt dann aber nur 29 auf.
[14] Informationen zur Deutschen Außenpolitik, "Entweder oder", 7.11.2004.
[15] Ebd.
[16] Report of the International Commission on the Balkans: The Balkans in Europes Future, Sofia [Centre for Liberal Strategies]. April 2005, S. 19 ff,
[17] So Rolf Ekeus, Hoher Kommissar der OSZE für Nationale Minderheiten, auf der Veranstaltung "Der westliche Balkan. Politische Ordnung, wirtschaftliche Stabilität und internationales Engagement: Kosovo", Berlin, 2005.
[18] Report of the International Commission on the Balkans, S. 19.
[19] Ebd. Siehe auch Graphik 22, S. 53.
[20] Report of the International Commission on the Balkans, S. 19.
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