Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr ?
Otfried Nassauer
Bewaffnete Drohnen können Militär und Politik dazu
verleiten, Recht und Völkerrecht zu missachten. Sie
können genutzt werden, um extralegale Tötungen
vorzunehmen und vor allem: Die Hemmschwelle gegen ihren Einsatz ist
deutlich geringer als die gegen den Einsatz von Soldaten. Demokratien
sind kein automatischer Schutz gegen ihren rechtswidrigen Einsatz. Die
Gefahr geht dabei eher von der Politik aus. Diese verspricht, Drohnen
nur rechtmäßig einzusetzen, hat in den letzten
Jahren wiederholt bewiesen, dass sie das Versprechen
rechtmäßigen Handelns nicht hält.
Vorhersehbar ist, dass die Versuchung mit bewaffneten Drohnen eine
Schutzverantwortung für Menschen in Krisengebieten
wahrzunehmen wachsen wird.
Die Alternative? Der Bundesrepublik stünde es
gut zu Gesicht, eine völkerrechtliche Ächtung
bewaffneter Drohnen anzuregen. Die Zustimmung der meisten
Länder wäre sicher solange es noch keine
Rüstungswettlauf in diesem Bereich gibt. Die Ächtung
von Streumunition oder Landminen zeigt, dass eine solche
Ächtung erreicht werden kann.
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ist
freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum
für Transatlantische Sicherheit - BITS
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