Wissenschaft & Frieden
04/2002

 

Geheimnisumwittert
Die deutsch – israelische Rüstungszusammenarbeit

von Otfried Nassauer, Yves Pallade und Christopher Steinmetz

Die Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel hat Tradition. Noch bevor die Bundesrepublik offiziell wieder Waffen produzieren durfte, wurden 1955/56 zwei Patrouillenboote an Israel geliefert. Seither ist die Rüstungszusammenarbeit immer wieder ein wichtiger Faktor der bilateralen Beziehungen. Drei Merkmale prägen sie. Der Schleier weitgehender Geheimhaltung, der Nutzen auf Gegenseitigkeit und der Wandel von der staatlichen zur industriellen Zusammenarbeit.

"Seit Beginn der Zusammenarbeit mit Israel ist es ständige Praxis aller Regierungen gewesen, diese Kooperation möglichst wenig öffentlich zu gestalten oder zu formalisieren." 1 Ein altes aber immer noch zutreffendes Zitat des Bundesverteidigungsministeriums aus dem Jahr 1991. Die deutsch-israelische Rüstungskooperation umhüllt ein Mantel des Schweigens. Selbst Vereinbarungen aus den 50er und 60er Jahren unterliegen noch immer der Geheimhaltung. Daran sind schon die Zuständigen interessiert: Zumindest bis Ende der 80er Jahre wurde die Kooperation oft über die Auslandsgeheimdienste, den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) und den israelischen Mossad, koordiniert oder abgewickelt. Damit bewegten sich auch die Geschäfte schnell in einer Grauzone – geduldet von den jeweiligen Regierungen. Das belegen nicht zuletzt skandalträchtige Beispiele wie der CERBERUS-Vorgang Ende der 80er Jahre und die Lieferung von NVA-Waffen als »land- und forstwirtschaftliches Gerät« 1991.

Hintergrund ist das geschichtlich-prekäre deutsch-israelische Verhältnis. Während die Tabuisierung der Ermordung der europäischen Juden die unmittelbaren Nachkriegsjahre in Deutschland kennzeichnete, wurden auf israelischer Seite offizielle Kontakte mit der BRD aufgrund des Holocausts strikt abgelehnt. Verbindungen wurden nur inoffiziell geknüpft, oft durch die Geheimdienste. Auch nach der gegenseitigen diplomatischen Anerkennung 1965 blieb die Kooperation heikel und deshalb unauffällig. Deutsche Kennzeichen und Firmenlogos wurden von Waffen und Komponenten entfernt, die nach Israel geliefert wurden. Deutsche Schiffs- und U-Boottypen wurden auf französischen und britischen Werften für Israel gefertigt. Die Kooperation über »kurze und informelle Wege« jenseits einer öffentlichen Kontrolle erwies sich für beide Seiten als vorteilhaft. Deutschland hatte einen Abnehmer für Überschusswaffen und manchmal auch für seine junge Rüstungsindustrie. Mit den Nahostkriegen wurde Israel zudem ein wichtiger Partner bei der Auswertung sowjetischer Waffentechnologien. Israel dagegen hatte eine neue verlässliche Quelle für Ersatzteile und Waffensysteme – selbst in Krisenzeiten. Lieferungen an Israel wurden nicht selten von Deutschland bezahlt. Alle Bundesregierungen –auch die rot-grüne – zeigten kein Interesse, den Umfang und den politischen Stellenwert der Rüstungskooperation mit Israel offen zu legen.

 

Ein Embargo das keines war

Im Frühjahr 2002 berichtete die Presse über eine vorübergehende Aussetzung der Lieferung von Waffensystemkomponenten nach Israel. Wichtige Ersatzteile für Waffen der israelischen Armee und Komponenten für den neuen Kampfpanzer Merkava 4 würden zurückgehalten. Öffentlich drohte der israelische Verteidigungsminister Deutschland kurz darauf mit einer neuen Holocaustdebatte. Das Thema fand den Weg in die Schlagzeilen während die israelischen Streitkräfte ihre seit Jahren größten und härtesten Operationen in den Autonomiegebieten des Westjordanlandes durchführten. Die Bundesregierung begründete das Ausbleiben deutscher militärischer Lieferungen allerdings nicht mit der angespannten Lage in Israel oder mit einer konsequenten Anwendung der neuen Rüstungsexportrichtlinien und mit den darin niedergelegten Kriterien der Einhaltung der Menschenrechte und der Gewaltprävention. Im Gegenteil, sie beeilte sich klarzustellen, dass von einem Embargo, einer Liefersperre, nicht die Rede sein könne.

Am 25. April beseitigte Bundeskanzler Schröder alle Zweifel am Fortbestand der Rüstungszusammenarbeit mit Israel: "Ich will ganz unmissverständlich sagen: Israel bekommt das, was es für die Aufrechterhaltung seiner Sicherheit braucht, und es bekommt es dann, wenn es gebraucht wird" Genauso plötzlich, wie Rüstungsexporte nach Israel im April ihren Weg in die Zeitungen fanden, waren sie nach dem Machtwort Schröders wieder verschwunden. Man gewann den Eindruck, dass es der Bundesregierung unangenehm war, öffentlich Stellung zu beziehen.

Auch in den veröffentlichten Rüstungsexportberichten 1999/2000 finden sich kaum nähere Anhaltspunkte. Außer dem Export von drei dieselgetrieben U-Booten (Typ Dolphin) im Wert von 1,283 Mrd. DM wurden nur tatsächliche Rüstungsexporte im Wert von 4 Mio. DM angeführt. Glaubt man diesen Zahlen, können zwischen Deutschland und Israel keine engeren Rüstungsbeziehungen bestehen.

 

Mehr als die Addition von Waffenlieferungen

Die Angaben sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Sie berücksichtigen nicht den Export von Rüstungsgütern aus Bundeswehrbeständen, die tatsächliche Ausfuhr von sonstigen Rüstungs- und Dual-use Gütern, den Export von Komponenten über Drittstaaten im Rahmen von Ausfuhr- und Sammelausfuhrgenehmigungen oder die Genehmigungen für Dual-Use-Exporte. Die Angaben in den Rüstungsexportberichten erlauben keine klare Aussage über das finanzielle Gesamtvolumen des Rüstungsexportes nach Israel und über die Qualität der Kooperation.

Ein anderes Bild entsteht, wenn man die Rüstungsexporte als einen Bestandteil der Rüstungskooperation betrachtet, die wiederum ein Aspekt der sicherheitspolitischen und militärischen Kooperation ist. Zu den Bereichen des Wissens- und Waffentransfers gehören:

  • die Zusammenarbeit im Bereich Forschung, Entwicklung und Erprobung
  • der Export kompletter Waffensysteme
  • der (Re-)Export von Komponenten für Waffensysteme

In diesen Kontext zerfließen – politisch gewollt - oft die Grenzen zwischen der Lieferung von Rüstungsgütern, dem Technologietransfer, dem Austausch von Informationen und der Lieferung von Ersatzteilen, Peripheriegerät und Verbrauchsgütern.

 

Forschung, Entwicklung und Erprobung

Die Kooperation in diesem Bereich begann Mitte der 60er Jahre. Immer wieder arbeiteten Deutschland und Israel – oft im Verborgenen – bei der Auswertung östlicher Waffensysteme, bei der Entwicklung neuer Waffen und bei der Erforschung neuer Technologien zusammen.

Bis in die neunziger Jahre kam dem 1967 vereinbarten Austausch bei der Auswertung von Wehrmaterial sowjetischer Herkunft große Bedeutung zu. Israel und Deutschland verpflichteten sich gegenseitig, Auswertungsergebnisse über und Waffen sowjetischer Technik zur Verfügung zu stellen. Israel lieferte der Bundeswehr Kenntnisse und Waffen, die es in drei Kriegen – dem Sechs-Tage-Krieg 1967, dem Jom-Kippur-Krieg 1973 und dem Libanonkrieg 1982 - von Nachbarstaaten erbeutet hatte. So konnten die Ergebnisse der Auswertung russischer Panzer für die Modernisierung der deutschen Gegenstücke genutzt werden. Nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes revanchierte sich die Bundesregierung und überließ Israel Rüstungsgüter der NVA in erheblichem Umfang, u.a. Ersatzteilpakete für den T-72 Kampfpanzer und die Luft-Luft-Rakete AA-11 sowie das Radar des Trägerflugzeugs MiG-29.

 

Tabelle: NVA-Waffen für Israel

Waffentyp

Anzahl

Jahr

Bemerkungen

Freund-Feind-System SRZO-2

3

1990

 

Boden-Boden Raketen

3

1990

jeweils eine SSM P-15, P-21. P-22

Luft-Luft-Raketen

7-8

1990

mögliche Typen: AA-8, AA-10a und b, AA-11, AA-7

Luft-Boden Raketen

6

1990

mögliche Typen: CH-25ML/ MR, CH-29L/ T, CH-58Ä

Radar für Mig-29 Kampfflugzeug

1

1990

 

Boden-Luft Raketen

3 +1

1990

SA-13 ; Suchkopf SA-5 ; SA-16 Werfer und Raketen

"Ersatzteile" für T-72 Panzer

3

1990/91

 

FROG-7 Sprengköpfe

 

1990

zwei Typen standen zur Verfügung

Laser Entfernungsmesser

3

   

Laser Aufklärungssystem LPR-1

1

1990 oder 1991

 

Radar "Big Fred"

1

   

Panzerabwehrraketen

15

1991

Mögliche Typen: AT-3, AT-4 und AT-5

Antipersonen- und Antipanzerminen

ca 100

1991

 

Ersatzteile für MiG-23 Kampfflugzeug

1

1991

mit Triebwerk ohne Tank

Torpedo SAET 0

2

1991

 

ECM-Pod

1

1991

 

SA-6 Aufklärungs- und Feuerleitsystem sowie Werferfahrzeug

1

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert

P40 Radar

1

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert

Flugabwehrkanone ZSU 23/4

2

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt

Lastkraftwagen

10

1991/92

KRAZ 214, KRAZ B-255, Zil 157, Zil 131, GAZ 66
in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert

Ersatzteile für BMP-1 und BMP-2

 

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert

Werfer für Düppel und Täuschkörper

1

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert

 

Beide Staaten konnten so ihr Waffenarsenal und ihre Schutzmaßnahmen mit geringerem finanziellen Aufwand qualitativ verbessern. Der umstrittene Störsender CERBERUS / TSPJ zeigt, dass zumindest seit 1972 insgeheim auch Waffensysteme gemeinsam konzipiert und auf Grundlage der Auswertungsergebnisse entwickelt wurden. Die Auswertung der sowjetischen Luft-Luft-Raketen vom Typ AA-11 (Archer) und der MiG 29, ermöglichte es beiden Seiten, modernste Luft-Luft-Raketen - Python 4 (Israel) und IRIS-T (Deutschland) - zu entwickeln.

Während die Auswertung russischen Wehrmaterials an Bedeutung verliert, ist von einer wachsenden Zusammenarbeit bei Forschung & Entwicklung auszugehen. Neben der laufenden »zivilen« F&E Kooperationen, z.B. in der Raumfahrt oder Mikroelektronik, wird künftig auch die offene militärische Kooperation an Bedeutung gewinnen. Seit 1996 kann Israel am Europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Entwicklung der Europäischen Union teilnehmen, das schon heute Dual-use Vorhaben fördert und nach dem Willen mancher Politiker für europäische Rüstungsforschungsvorhaben geöffnet werden soll. Nach Unterzeichnung eines Geheimschutzabkommens mit der NATO im Jahr 2001 kann sich Israel nun auch an militärischen Forschungsprogrammen der NATO beteiligen. Am 24. November 1998 trat ein Übereinkommen zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem israelischen Verteidigungsministerium über die Zusammenarbeit bei der Forschung und Technologie auf dem Gebiet der Verteidigung in Kraft. Es gilt für zehn Jahre. 2

An Bedeutung gewinnt auch die industrielle Entwicklungszusammenarbeit. Traditionsreich ist die Zusammenarbeit in der Panzertechnik. Israelische Rüstungsunternehmen übernahmen in den 70er und 80er Jahren wesentliche technische Neuentwicklungen aus Deutschland, die sie heute teilweise als Eigenentwicklungen erachten. Dazu gehören z.B. die Reaktiv-Panzerung, die 120mm Glattrohrkanone und Stabilisierungssysteme für den Gefechtsturm. Umgekehrt erhielten deutsche Rüstungsfirmen Mitte der 90er Jahre Einblick in israelische Submunitionstechnologien und haben eigene Produktionslinien aufgebaut. Derzeit scheint die Ende der 80er Jahre begonnene Zusammenarbeit bei der Drohnen-Technologie vor der Wiederbelebung zu stehen.

 

Großwaffensysteme

Der Export kompletter Waffensysteme ist eine Ausnahme in der deutsch-israelischen Rüstungskooperation. Das einzige nennenswerte Vorhaben in den 90er Jahren war der Export von drei U-Booten des Typs Dolphin (1998-2000). Allerdings eignet sich der Projektverlauf des Vorhabens zur Illustration mancher Besonderheit, die die deutsch-israelische Rüstungskooperation auch bei kleineren Projekten prägt.

Keine israelischen Devisen für Waffensysteme
Israel ist chronisch klamm und leidet unter Devisenmangel. Dies erlaubt keine eigenständige Finanzierung des Imports von Großwaffensystemen, die meist in Dollar bezahlt werden müssen. Das »Dolphin-Geschäft« mit Israel konnte nur durchgeführt werden, weil sich die Bundesregierung bereit erklärte, mit 1,1 Mrd. DM etwa 85% der Gesamtkosten zu übernehmen. Wahrscheinlich wurde der Kostenanteil Israels durch kompensatorische deutsche Rüstungskäufe in Israel abgedeckt. Ähnliches scheint sich gegenwärtig bei der Torpedobewaffnung für die U-Boote fortzusetzen. Israel wollte schwere Torpedos mit US-Geldern finanzieren und plante, US-Torpedos zu kaufen. Als die US-Regierung den Export verweigerte, wurde eine andere Lösung gefunden. Ein deutscher Torpedo der Firma STN Atlas wird nun von der US-Firma Lockheed Martin Tactical Systems als »Seahake« angeboten. Der Umweg ermöglicht die Finanzierung durch das US-Militärhilfeprogramm. Während die Bundesregierung den Export 2.000 genehmigte, ist unbekannt, ob das 65 Mio. $-Vorhaben tatsächlich durch die USA finanziert wird.

Vorteile für beide Seiten
Der U-Boot-Export war trotzdem für beide Seiten von Vorteil. Als das Vorhaben 1991 geplant wurde, zeichnete sich bereits ab, dass Deutschland aufgrund seiner Zahlungen für den Golfkrieg und der Kosten der deutschen Einheit militärische Großvorhaben aus Kostengründen verschieben musste. Die Dolphin-Produktion überbrückte die Auslastungslücke bis zum U-212 Bau und erlaubte es, einige Technologien vorab zu testen.

Auf israelischer Seite waren Ingenieure an allen Planungs- und Produktionsschritten beteiligt, so dass am Ende ein eigener U-Boottyp entstand, in den auch Komponenten israelischer Firmen eingebaut wurden. Die U-Boote wurden nach der Auslieferung weiter ausgerüstet und verändert. Israelische Komponenten werden sich - angepasst an die Bedürfnisse der deutschen Marine – auch in den U-Booten vom Typ 212 wiederfinden, so z.B. das israelische EloKa-System.

Blindes Vertrauen?
Das U-Boot-Geschäft illustriert auch problematische Aspekte der Rüstungskooperation. Mit Vorhaben dieser Art ist immer ein gewisser Technologietransfer und damit die Gefahr der Weiterverbreitung von Technologien verbunden. Israels Beteiligung an der Entwicklung des U-Bootes führte dazu, dass Israel Designrechte und Blaupausen für die U-Boote vom Typ Dolphin besitzt, da es Entwicklungsarbeiten finanzierte. Presseberichten zufolge bemüht sich Israel derzeit, mit Taiwan und/oder den USA über acht geplante U-Boote für Taiwan ins Geschäft zu kommen.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit Blick auf die technischen Anforderungen Israels an die neuen Boote offensichtlich beide Augen zugedrückt: Die U-Boote wurden als erste westliche U-Boote mit zwei unterschiedlichen Torpedorohren gebaut - sechs Rohre mit dem Standarddurchmesser von 533mm, vier mit dem in der Sowjetunion für schwere Torpedos und Langstreckenflugkörper genutzten Durchmesser von 650mm. Letztere können mit nuklear bestückten Flugkörpern größerer Reichweite ausgestattet werden oder sind dies bereits. Damit würde Israel – mit deutscher Hilfe - über eine seegestützte atomare Abschreckung verfügen. Vor Sri Lanka sollen bereits entsprechende Raketentests durchgeführt worden sein. Israel dementiert dies. Gefragt, weshalb die zusätzlichen Rohre installiert wurden, wies die Bundesregierung alle Befürchtungen zurück: Zwar wisse man nicht, was Israel vorhabe, doch seien die großen Torpedorohre vor der Auslieferung mit Metallschienen auf das normale Kaliber von 533mm verjüngt worden. Ein Argument, das angesichts der Mehrkosten für eine neuartige Torpedosektion alle Qualitäten eines »Grundgängers des Jahres« aufweist.

 

Komponenten für Israel

Solche Besonderheiten finden sich auch bei Geschäften mit Rüstungskomponenten, wenn auch selten so gebündelt. Der Export von Komponenten besitzt einen wachsenden Stellenwert. Es ist ein lukrativer Markt, da viele Staaten dazu übergegangen sind vorhandene Waffen mit modernen Komponenten und Technologien (z.B. Elektronik) zu verbessern.

Drei weitere Faktoren kommen hinzu:

  • Der Import kompletter Waffensysteme wird von Israel als Schwächung der einheimischen Industrie und der nationalen Verteidigungsfähigkeit gesehen.
  • Er ist mit dem Einsatz knapper Devisen verbunden.
  • Die Beschränkung auf den Export von Schlüsseltechnologien reduziert für die deutsche Regierung das Risiko einer öffentlichen Debatte über diese Rüstungsexporte.

Problemlos ist auch diese Art der Rüstungskooperation nicht: Israel reexportiert aus Deutschland erhaltene Komponenten auch in Staaten, in die direkte Lieferungen kaum möglich wären.3 Mit der Mitsprache Deutschlands beim Reexport nimmt es Israel dabei nicht allzu genau.4 Die deutsche Seite ist gezwungen, abzuwägen, ob eine Verweigerung des Reexports oder eine rigide Überprüfungspraxis des Endverbleibs das bilaterale Verhältnis belasten würde5 – wenn dadurch größere israelische Exportgeschäfte scheitern würden. Zudem könnte Israel seinerseits Deutschland Komponenten verweigern.

Das aktuellste Beispiel für den Export von Komponenten nach Israel sind die 400 MTU-Motoren mit Renk-Getriebe für den neuen Kampfpanzer Merkava 4. Der Auftragswert beträgt 265 Mio. $. Sie werden über das amerikanische Unternehmen General Dynamics Land Systems geliefert, das eine Lizenz für den Bau dieser Motoren hat. Auch im Vorläufermodell, den Merkava 3, stecken deutsche Teile: ein Automatikgetriebe von Renk und das Stabilisierungssystem der Firma Extel Systems für den Panzerturm.

Für den Reexport deutscher Komponenten via Israel steht auch folgendes Beispiel: Israel Military Industries IMI/TAAS unterzeichnete am 30. März 2002 einen (Vor-)Vertrag mit der Türkei. In den nächsten sechs Jahren sollen 170 M60 Panzer für etwa 700 Mio. US-$ modernisiert werden. Auch hier sollen Motoren und Getriebe aus Deutschland zum Einsatz kommen.

 

Gemeinsam sind wir stärker - Kooperation für Drittstaaten

Mit wachsenden Fähigkeiten und leistungsfähigen Technologien wurde die Rüstungsindustrie Israels in den 90er Jahren zu einem Anbieter, mit dem auch für die deutsche Rüstungsindustrie Kooperation zu lohnen versprach. Aus den technologischen Fähigkeiten deutscher und israelischer Firmen kombinierte Angebote besaßen gute Marktchancen. In Zukunft werden solche Vorhaben für die bilaterale Rüstungskooperation an Bedeutung gewinnen.

Kooperationen dieser Art gibt es z.B. zur Modernisierung von Großwaffensystemen. So erhielten die DASA und Elbit 1999 den Auftrag zur Modernisierung von 39 griechischen F-4E Phantom II Kampfflugzeugen. Hauptauftragnehmer ist die DASA. Elbit lieferte das amerikanische APG-65 Radar sowie die Displaytechnologie.

Neben technischen Faktoren existiert auch eine ökonomische Logik für eine veränderte Kooperation. Die israelische Rüstungsindustrie muss neue Absatzmärkte erschließen, um weiterhin für die eigene Regierung finanzierbare Waffensysteme produzieren zu können. Bereits jetzt sind etwa 75% der gesamten Rüstungsproduktion Israels für den Export bestimmt. Nach Angaben der Exportagentur des israelischen Verteidigungsministeriums (SIBAT) wurden in den Jahren 2000 und 2001 Rüstungsexportverträge im Wert von 2,5 und 2,6 Mrd. $ unterzeichnet. Obwohl Israel dem Volumen nach damit zu den zehn größten Waffenlieferanten weltweit gehört, ist es auf dem lukrativen europäischen Markt noch wenig präsent ( 12% der Exporte).

Für den Einstieg in diesen braucht es europäische Partner. Deutschland könnte aus israelischer Sicht »Brückenkopf« sein. Die deutsche Industrie könnte es attraktiv finden, als »Vermarkter« israelischer Technik Gewinn zu machen, eine breitere Angebotspalette zu haben, deutsche Komponenten beizusteuern und Einblicke in die israelische Technik zu gewinnen.

Eines der ersten Joint-Ventures dieser Art wurde 1995 zwischen der Zeiss Optronik GmbH und der israelischen Rüstungsfirma Rafael vereinbart. Neben der gemeinsamen Produktion von 20 Zielbeleuchtungsbehältern (Litening Pod) für die Luftwaffe sollte Zeiss auch eine Produktionslinie in Deutschland aufbauen und den Verkauf in Europa übernehmen. Dazu wurden Exportvarianten des Systems entwickelt, z.B. der Aufklärungsbehälter Recce-Lite. Inzwischen verhandelt Zeiss mit Griechenland, Norwegen, Schweden und Spanien. Weitere Beispiele sind die Gründung des Eurospike Konsortiums zur Vermarktung von Panzerabwehrraketensystemen und die Zusammenarbeit zwischen Israel Aircraft Industries und EADS bei Drohnen.

 

Ausblick

Die kommerziellen Formen der Rüstungskooperation mit Israel werden künftig an Gewicht gewinnen. Addiert führen die angeführten Trends zu einer wachsenden – auch im Sinne politischer Einflussnahme einsetzbaren – gegenseitigen Abhängigkeit. Das müssen auch Rüstungsexport-KritikerInnen bedenken, wenn sie künftig auf die Rüstungsexportpraxis einwirken wollen.

Kommerzielle Rüstungskooperation bedeutet nicht ein größeres Maß an Transparenz. Für gemeinsame F&E Aktivitäten besteht keine Veröffentlichungspflicht. Die Rüstungskooperation im Blick auf Drittstaaten erschwert wegen der kleinteiligen und zeitversetzten Lieferungen die genaue Identifizierung und Zuordnung der Transfers – erst Recht wenn diese als »unfertige Teile« oder mit anderen nichtssagenden Sammelbezeichnungen im Rüstungsexportbericht erfasst werden. Solange nicht einmal die Geheimhaltung bereits vierzig Jahre zurückliegender Vereinbarungen aufgehoben ist, kann weiter eine besondere konspirative Qualität in den Beziehungen vorausgesetzt werden. Niemand weiß, ob es nicht auch heute CERBERUS-artige Geheimprogramme gibt, zum Beispiel in Technologiebereichen, die - wie U-Boot-gestützte Flugkörper - von beiderseitigem Interesse sind.

 

ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS), Christopher Steinmetz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BITS, Yves Pallade ist Doktorand und arbeitete im Rahmen eines Forschungsauffenthalts bei BITS an diesem Artikel mit.

 

Anmerkungen:

1 Schriftliche Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10.12.1991 auf eine Frage des SPD-Abgeordneten Walter Kolbow zum Bericht zur »Überlassung von Wehrmaterial aus Beständen der ehemaligen NVA«.

2 Am 18. September 2000 wurde die Technische Vereinbarung Nr. 1 zum Übereinkommen abgeschlossen. Die Vereinbarung Nr. 1 regelt die Details eines gemeinsamen Forschungsprogramm zum Schutz vor B- und C-Waffen.

3 China, Sri Lanka und die Türkei gehören beispielsweise zum engeren Kundenkreis Israels – allesamt Staaten, in die deutsche Rüstungsgüter nicht ohne weiteres direkt geliefert werden können. Im Falle Chinas existiert beispielsweise weiterhin ein Embargo.

4 Aus Industriekreisen ist darüber hinaus immer wieder zu hören, dass israelische Partner des Häufigeren versuchen zugelieferte deutsche Komponenten und Technologien zu kopieren bzw. nachzubauen.

5 Bei Staatsaufträgen aus NATO-Staaten verzichtet die Bundesregierung i.d.R. auf einen Reexportvorbehalt, was u.a. auch Lieferungen über die USA nach Israel erleichtert.