-
Der Deutsche Bundestag verurteilt aufs Schärfste
die menschenverachtenden Terroranschläge vom 11. September. Er bringt
noch einmal seine tiefe Anteilnahme an dem Schicksal der Opfer zum
Ausdruck und bekundet seinen Respekt und seine Bewunderung für die
großen Leistungen der Polizei, der Feuerwehr und der zahlreichen freiwilligen
Helfer in der Katastrophe sowie für die Standhaftigkeit der amerikanischen
Gesellschaft gegen die zerstörerische Wirkung dieser feigen Angriffe
auf jedes menschliche Zusammenleben.
-
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass sich in
Deutschland eine noch nicht da gewesene Welle von tief empfundener
Solidarität mit dem amerikanischen Volk, von Betroffenheit über die
menschlichen Abgründe der Gewalttaten und von Entschlossenheit, dieser
Herausforderung im Rahmen einer globalen Allianz wirksam entgegenzutreten,
gezeigt hat.
-
Der Deutsche Bundestag unterstützt mit Nachdruck
die amerikanischen Bemühungen um ein weltweites Bündnis zum Kampf
gegen den Terrorismus und begrüßt es, dass bereits zahlreiche Länder
ihre Kooperationsbereitschaft bei dieser Initiative bekundet haben,
darunter auch mehrere arabische und islamisch geprägte Staaten. Es
liegt im Interesse aller Völker, den Terrorismus weltweit zu bekämpfen.
In diesem Sinne spricht sich der Bundestag für international abgestimmtes
Vorgehen und besonnenes Handeln aus.
-
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Resolution
56/1 der Generalversammlung und die Resolution 1368 des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 12. September 2001, in der festgestellt
wird, dass der Sicherheitsrat terroristische Angriffe wie in New York
und Washington (DC) als Bedrohung des Internationalen Friedens und
der Sicherheit ansieht.
-
Der Deutsche Bundestag unterstützt den Aufruf des
Sicherheitsrates zur internationalen Zusammenarbeit, damit die Täter,
Organisatoren und Förderer dieser terroristischen Angriffe vor Gericht
gebracht werden und diejenigen, die für die Hilfe, Unterstützung oder
Beherbergung der Täter, der Organisatoren und der Förderer verantwortlich
sind, zur Rechenschaft gezogen werden.
-
Der Deutsche Bundestag stimmt der Erklärung des
Nordatlantikrates vom 12. September 2001 zu, in der festgestellt wird,
dass der terroristische Angriff vom 11. September 2001 gegen die Vereinigten
Staaten als Handlung im Sinne des Artikels 5 des Washingtoner Vertrages
zu gelten hat, wenn sich herausstellt, dass dieser Angriff vom Ausland
aus gegen die Vereinigten Staaten verübt wurde. Artikel 5 des Washingtoner
Vertrages schreibt vor, dass im Falle von Angriffen jeder Verbündete
der angegriffenen Vertragspartei Beistand leistet, indem er die Maßnahmen
trifft, die er für erforderlich erachtet.
-
Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bereitschaft
der Bundesregierung, den Bekundungen der uneingeschränkten Solidarität
mit den Vereinigten Staaten konkrete Maßnahmen des Beistandes folgen
zu lassen. Dazu zählen politische und wirtschaftliche Unterstützung
sowie die Bereitstellung geeigneter militärischer Fähigkeiten zur
Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Über diese Maßnahmen ist
nach Kenntnis der amerikanischen Unterstützungswünsche in eigener
Verantwortung und gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entscheiden.
-
Der Deutsche Bundestag tritt jeder kulturellen
und religiösen Pauschalverurteilung entschieden entgegen und wird
zusammen mit der Bundesregierung dafür sorgen, dass unsere muslimischen
Mitbürgerinnen und Mitbürger gegen Anfeindungen und Übergriffe geschützt
werden. Keine Religion rechtfertigt Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Verstöße gegen die Menschenrechte.
-
Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bereitschaft
der Bundesregierung, über die aktive Solidarität und Unterstützung
der amerikanischen Regierung in der gegebenen Situation hinaus zusammen
mit anderen Nationen und internationalen Institutionen humanitäre
Hilfe zu leisten sowie politische und ökonomische Konzepte zu erarbeiten,
die geeignet sind, die Ursachen des Terrorismus zu bekämpfen und ihm
seinen Nährboden zu entziehen.
-
Angesichts der Bedrohungen, die sich auch für
die äußere und innere Sicherheit Deutschlands nach den Terroranschlägen
vom 11. September stellen, muss überprüft werden, ob die Organe zum
inneren und äußeren Schutz der Bundesrepublik Deutschland in ausreichender
Weise auf diese Herausforderungen antworten können und inwiefern es
notwendig ist, sie mit entsprechenden Befähigungen auszustatten.