15. November 2001

Protokollerklärung zum Antrag der Bundesregierung auf Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte vom 7. November 2001

Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag und den beteiligten Ausschüssen kontinuierliche Unterrichtung über alle den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen dieses Mandats betreffende Fragen zu. Spätestens nach der Hälfte des in Ziffer 4des Antrags der Bundesregierung genannten Zeitraums wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen bilanzierenden Gesamtbericht über den Einsatz der bewaffneten deutschen Streitkräfte vorlegen.

Zu Ziffer 3 des Antrags stellt die Bundesregierung klar, dass die dort genannten Operationsziele sich allein gegen das terroristische Netzwerk Bin Ladens, Al Quaida, und diejenigen, die es beherbergen oder unterstützen, richten.

Für den Fall einer wesentlichen Abweichung der zahlenmäßigen Aufgliederung der eingesetzten bewaffneten deutschen Streitkräfte von den in Ziffer 5 des Antrags genannten Werten wird die Bundesregierung die Fraktionen oder - in Sitzungswochen - die Fachausschüsse des Deutschen Bundestages vorher konsultieren. Dabei umfasst die Aufgabe der Spezialkräfte polizeilich-militärische Aufgaben wie z.B. Geiselbefreiung, Verhaftungen o.ä.

Zu Ziffer 7 des Antrags weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Einsatzgebiet weit gefasst werden musste, um Transport-, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im Gebiet gem. Art. 6 des Nordatlantikvertrags und den Seegebieten Nord-Ost-Afrikas sowie eine flexible Stationierung der bewaffneten deutschen Streitkräfte in der Nähe des Konfliktherdes zu ermöglichen. Der Stationierungsort muss dabei keineswegs identisch sein mit dem möglichen operativen militärischen Einsatzgebiet. Es ist nicht beabsichtigt, in Ländern außerhalb Afghanistans, in denen es derzeit keine Regierung gibt, deutsche bewaffnete Streitkräfte ohne Befassung des Deutschen Bundestages einzusetzen.

Zu Ziffer 8 des Antrags versichert die Bundesregierung, dass der Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte mit Ausnahme der im Rahmen von Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer NATO-Nationen verwendeten deutschen Soldaten (Ziffer 5 letzter Absatz des Antrags) unter deutschem Kommando stattfinden wird. Die letztendliche Entscheidung über den konkreten Einsatz der deutschen bewaffneten Streitkräfte liegt ausschließlich bei der Bundesregierung.

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