Streitkräfte und Strategien - NDR info
15. Juni 2013


Euro Hawk Zulassungsprobleme -
die Konsequenzen für die Drohnen-Pläne der Bundeswehr

von Otfried Nassauer

Die Aufklärungsdrohne Euro Hawk ist keineswegs das erste gescheiterte Rüstungsprojekt der Bundeswehr. Sie wird auch nicht das letzte sein. Das nächste große Debakel zeichnet sich bereits ab. Neben dem Euro Hawk hat die Bundeswehr bereits in ein weiteres unbemanntes Fluggerät investiert, das wahrscheinlich ebenfalls keine Aussicht auf Zulassung für den zivilen Luftraum hat.

Deutschland beteiligt sich an dem NATO-Luft-Boden-Aufklärungssystem der AGS (Core). Die Allianz hat fünf Systeme bestellt - Deutschland und die USA tragen den Löwenanteil der Kosten. Deutschland bezahlt knapp eine halbe Milliarde Euro. Die Drohnen werden bereits gebaut und sollen ab 2017 in Dienst gestellt werden.
 
Verteidigungsminister de Maizière hat sich in der NATO und im Bundestag für das Vorhaben eingesetzt. Er kündigte sogar an, Deutschland werde – sobald finanziell machbar - weitere vier AGS-Systeme bestellen und der NATO im Ernstfall damit aushelfen, weil das Bündnis eigentlich mindestens acht Systeme benötigt.

Wie schon beim Euro Hawk müsste das Bundesverteidigungsministerium seit langem wissen, dass bei der AGS-Drohne ebenfalls Zulassungsprobleme drohen. Berlin warnte die Bündnispartner allerdings nicht. Im Gegenteil: Deutschland engagierte sich für das riskante Vorhaben. Der Vertrag über die AGS-Drohnen wurde im Mai 2012 auf dem NATO-Gipfel in Chicago unterzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt wusste die Leitungsebene des deutschen Verteidigungsministeriums bereits seit mindestens einem Vierteljahr von den schwer lösbaren Zulassungsproblemen beim Euro Hawk.

Berlin war zweifellos bekannt, dass die NATO bei ihrem Luft-Boden-Aufklärungssystem auf eine neue Version der RQ 4B Global Hawk-Drohne setzt, - die Drohne, auf der auch der Euro Hawk beruht. Der Verdacht, dass es vergleichbare Zulassungsprobleme geben könnte, drängt sich daher geradezu auf. Ein Blick über den Atlantik hätte ihn noch weiter verstärkt. Auch in den USA hat keine Version der Global Hawk-Drohne eine Zulassung für regelmäßige Flüge im zivil genutzten Luftraum erhalten. Dies trug dazu bei, dass sich die 2011 erfolgte Überführung des Euro Hawks nach Deutschland verzögerte. Auffallen musste außerdem, dass die US-Luftwaffe dafür plädierte, die eigenen Global Hawk-Drohnen nicht mehr zu nutzen.
 
Doch bis heute agiert das Bundesverteidigungsministerium in Sachen AGS genau so, wie zunächst beim Euro Hawk: mit einer Hinhaltetaktik. Man suchte Gründe, warum das Vorhaben nicht jetzt, sondern erst nach erneuter, gründlicher Prüfung gegebenenfalls gestoppt werden sollte. Statt die Bündnispartner offensiv auf Probleme hinzuweisen und vor einem Debakel wie beim Euro Hawk zu warnen, agiert das Verteidigungsministerium vergleichsweise zurückhaltend. Thomas de Maizière in der vergangenen Woche:

O-Ton de Mazière
„Das Verteidigungsministerium wird die Auswirkungen des Vorgangs Euro Hawk auf das NATO-Projekt AGS prüfen. Wir haben uns bereits mit einem entsprechenden Anliegen an die NATO gewandt. Es ist ein Informationsaustausch mit der NATO verabredet.“

Der Verteidigungsminister setzt auf das Prinzip Hoffnung und sagte auch, warum:

O-Ton de Maizière
„Der sogenannte Global Hawk von AGS ist ein Block 40, ein neuerer, und der soll erst 2018 ausgeliefert werden. Dieser Neuere hat ungleich mehr Fähigkeiten, auch, was die Sicherheit des Luftverkehrs angeht, die der Euro Hawk gar nicht hatte.“

Dieses Argument kann man kaum gelten lassen. Es unterstellt, dass de Maizières Ressort ein Jahr lang versucht hat, das Projekt Euro Hawk zu retten, ohne auf die naheliegendste aller Möglichkeiten zu kommen. Statt der älteren Version bestellt man als Serienflugzeug einfach die neue Version. Noch waren die geplanten vier Euro Hawk Serien-Flugzeuge ja nicht bestellt. Es wäre daher nur zu logisch gewesen, einfach auf die moderne Block 40-Version umzusteigen und für diese eine Zulassung zu beantragen. Allerdings war das offenbar keine Lösung für die Zulassungsprobleme des Euro Hawk. Sonst wäre das Vorhaben nicht abgebrochen worden. Trotzdem wird im Zusammenspiel mit der NATO in Brüssel jetzt aber das gleiche Spiel inszeniert, das bereits den Abbruch des Euro Hawk-Vorhabens verzögerte. Getreu der Maxime „Vielleicht ist das Problem ja doch noch lösbar“.
 
Zu verstehen ist das nicht. Und noch etwas irritiert: Trotz der Entscheidung gegen den Euro Hawk halten Thomas des Maizière und die Bundeswehr daran fest, weitere Drohnen zu beschaffen, die vor den selben Zulassungsproblemen stehen werden. Das politisch relevanteste Beispiel sind die angestrebten neuen Drohnen, die nach Auffassung des Ministers auch Waffen tragen sollten. Spätestens 2016 – so die Planung – sollen sie die geleaste Aufklärungsdrohne Heron 1 ersetzen. De Maizière glaubt, Drohnen gehöre militärisch und technologisch die Zukunft. Der Verteidigungsminister im Deutschland-Radio:

O-Ton de Maizière
„Das ist eine riesige Zukunftstechnologie in Deutschland und Europa. Wir können und sollten uns davon nicht abkoppeln.“

Die neuen zunächst für den Afghanistan-Einsatz gedachten Drohnen sollen gekauft und nicht länger geleast werden. Sie werden also nach dem Einsatz in Deutschland stationiert und müssen für den europäischen Luftraum zugelassen werden. In der Regel fliegen sie zudem in einem Höhenbereich, der auch von der zivilen Luftfahrt genutzt wird. Auch diese Drohnen werden auf Jahre noch keine Zulassung bekommen können. Das gilt möglicherweise selbst für eine kleinere Drohne, mit deren Beschaffung die Bundeswehr in diesem Jahr beginnen wollte. Für rund 30 Millionen Euro sollen unbemannte Kleinhubschrauber zum Einsatz an Bord der neuen Korvetten der Deutschen Marine gekauft werden. Und damit sind wir bei dem Grundsatzproblem:
 
Bisher hat keine größere Drohne eine volle Zulassung für Flüge im zivilen Luftraum bekommen. Weder in den USA noch in Europa. Weder Aufklärungsdrohnen wie der Global Hawk, noch Kampfdrohnen wie der Reaper. Wird überhaupt geflogen, dann nur in gesperrten, militärisch kontrollierten Lufträumen und mit militärischen Sondergenehmigungen. Bis heute fehlen die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Integration von Drohnen in den zivilen Luftverkehr und deren Zulassung. Daran wird noch gearbeitet. Für alle Drohnen, die mehr als 150 Kilogramm auf die Waage bringen, liegt die Zuständigkeit dafür auf europäischer Ebene.
 
In Europa wird dieser Prozess mehr Zeit in Anspruch nehmen als in den USA. In Europa muss es zunächst bei einem anderen Projekt Fortschritte geben. Der dicht beflogene europäische Luftraum wird neu strukturiert. Das Vorhaben nennt sich Single European Sky – einheitlicher europäischer Luftraum. Aus 41 Luftraumzonen sollen neun werden. Außerdem müssen die unterschiedlichen nationalen technischen Systeme für das Management des Luftverkehrs vereinheitlicht werden - damit im dichten europäischen Luftraum künftig deutlich mehr Flugzeuge Platz haben. Derzeit wird eine neue Struktur entwickelt. Vieles muss erst noch umgesetzt werden. Geplant ist, diese Arbeiten 2020 abzuschließen.

Frühesten dann und wenn die Rahmenbedingungen für die erforderlichen technischen Einrichtungen an Bord der Luftfahrzeuge feststehen, kann damit begonnen werden, Drohnen in den zivilen Luftraum zu integrieren. Das aber wird vermutlich weitere Jahre dauern. Denn die benötigten technischen Systeme müssen erst noch entwickelt werden.

Der Chef von Eurocontrol, einer wichtigen Einrichtung zur Überwachung des Luftverkehrs in Europa, glaubt, das werde bis 2028 gelingen. Früher nicht. Vielleicht dauert es aber doch noch länger: Eigentlich war geplant, dass die europäischen Länder bereits bis Ende 2012 erste wesentliche Voraussetzungen schaffen: Aus den nationalen europäischen Lufträumen sollten neun funktionale Lufträume werden. Termingerecht eingerichtet wurden aber lediglich zwei Lufträume.


 

ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS